Finanzierung
Die Finanzierung des Windrades erfolgt aus vier Quellen: ein Teil sind die Einlagen der Gesellschafter ohne Renditeerwartung, die das Unternehmen und das Windrad überhaupt erst ermöglicht haben. Der größte Teil der Finanzierung erfolgt über einen Kredit der GLS Bank, der in der Bauphase aufgenommen und über einen Zeitraum von 18 Jahren aus den Erträgen der Stromerzeugung abbezahlt wird. Zur Ergänzung des Eigenkapitals wurden Nachrangdarlehen von 20 Anlegern aus der Region aufgenommen. Die Nachrangdarlehen haben Laufzeiten von 4,5 bis 8,5 Jahre und werden dem unternehmerischen Risiko angemessen verzinst. Die vierte Finanzierungsquelle ist ein Liquiditätsdarlehen der Schweizer Honold Energiesysteme GmbH & Co. KG in der Bauphase.
Nachrangdarlehen als Anlagemöglichkeit
--- Die Finanzierung über Nachrangdarlehen ist abgeschlossen, es gibt derzeit keine weitere Beteiligungsmöglichkeit (Stand 09.08.2020) ---
Es bestand die Möglichkeit, sich mit der Gewährung von Nachrangdarlehen an der Finanzierung des Windrades zu beteiligen. Die Nachrangdarlehen haben eine Laufzeit von wahlweise 4,5 oder 6,5 oder 8,5 Jahren und eine jährliche Verzinsung von 4 %. Der Gesamtumfang der Nachrangdarlehen beträgt € 300.000, davon jeweils € 100.000 mit einer Laufzeit von 4,5 Jahren, 6,5 Jahren und 8,5 Jahren. Der Mindestanlagebetrag ist € 5.000, der maximale Anlagebetrag ist € 50.000. Die angelegten Beträge müssen durch € 5.000 teilbar sein. Die Anzahl der Beteiligungen ist aufgrund der Anlageform auf 20 begrenzt. Der durchschnittliche Anlagebetrag liegt dementsprechend bei € 15.000. Niedrigere Anlagebeträge waren nur in dem Umfang möglich, in dem von anderen Anlegern höhere Beträge eingelegt wurden.
Besonderheiten eines Nachrangdarlehens
Bei einem Nachrangdarlehen erhalten Anleger*innen ihren Investitionsbetrag erst zurück, wenn sämtliche vorrangigen Gläubiger befriedigt wurden und alle ausstehenden Rechnungen an vorrangige Gläubiger beglichen worden sind. Es besteht dadurch ein Risiko des Totalausfalls bzw. des Totalverlusts für Anleger*innen. Zudem beinhaltet das Nachrangdarlehen einen sogenannten „qualifizierten Rangrücktritt“. Dies bedeutet, dass die Ansprüche der Anleger*innen auf Zinsen sowie Rückzahlung des Darlehensbetrags schon dann nicht geltend gemacht werden dürfen, wenn dadurch ein Insolvenzgrund für den Darlehensnehmer herbeigeführt werden würde. Die Ansprüche unterliegen also bereits im Vorfeld einer Insolvenz einem dahingehenden Zahlungsvorbehalt.
Für unsere Gesellschaft hat die Sicherung der Nachrangdarlehn eine sehr hohe Relevanz. Für den Kredit von der GLS-Bank sind zwei tilgungsfreie Jahre verabredet, dadurch können zu Beginn der Betriebszeit Reserven für die Bedienung der Zinsen und die Rückzahlung der Nachrangdarlehen aufgebaut werden.
Risiken bei Anlagen in der Windbranche
Zu den wesentlichen Risiken zählen Bau- und Planungsrisiken. Schwankungen des Windertrages sind durch die langjährigen vorliegenden Daten zum Windertrag am Standort und durch vorsichtige Annahmen bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung sowie die Möglichkeit zur Bildung von Rücklagen betriebswirtschaftlich handhabbar. Selbst durch grundsätzliche Veränderungen im Zuge des bereits wahrnehmbaren Klimawandels ist nicht damit zu rechnen, dass Winderträge ganz ausbleiben. Dennoch sind Winderträge nicht sicher vorhersehbar, hier liegen für die Geschäftsentwicklung nicht prognostizierbare Unwägbarkeiten.
Corona- Krise
Bedingt durch die Einschränkungen des öffentlichen Lebens aufgrund der Corona-Pandemie sind Verzögerungen beim Bau und der Inbetriebnahme des Windrades nicht auszuschließen. Die Bundesnetzagentur, zuständig für die Gewährung der Einspeisevergütungen etc., hat jedoch angekündigt, coronabedingte Fristverlängerungen für die Inbetriebnahme von Windrädern zu gewähren. Die GLS -Bank hat uns für diesen Fall Möglichkeiten für gegebenenfalls entstehenden zusätzlichen Kreditbedarf in Aussicht gestellt.
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In unser Vorhaben sind die Erfahrungen mit Windenergieprojekten aus über 20 Jahren Pioniertätigkeit eingeflossen, wir selbst und die GLS-Bank haben alle Verträge sorgfältig geprüft und die Risiken minimiert. Alle unsere Partner sind für ihre Zuverlässigkeit bekannt und haben auch schon öfter unerwartete Probleme erfolgreich bewältigt.
Dennoch besteht bei einer unternehmerischen Beteiligung grundsätzlich das Risiko des Totalverlusts.
Wollen Sie Geld anlegen?
Grundsätzlich besteht bei einer Investition das Risiko des Totalverlusts.
Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Entscheidung über eine Anlage auch anderweitig zu informieren und wenn Sie unsicher sind, bei Dritten Rat einzuholen.
--- Die Finanzierung über Nachrangdarlehen ist abgeschlossen, es gibt derzeit keine weitere Beteiligungsmöglichkeit (Stand 09.08.2020) ---
Wir empfehlen Ihnen: legen Sie grundsätzlich nie alles Geld in einem Projekt an, auch nicht in unserem. Legen Sie nur Beträge an, deren Verlust Sie zur Not auch verschmerzen können.